Aktuelles rund um den Verein
Einladung zu unserer Vereinsparty

Arbeitseinsätze für 2026
Liebe Gartenmitglieder
Auch in diesem Jahr stehen wieder Arbeitseinsätze an – die einzige Gelegenheit, bei der man gleichzeitig schwitzen, lachen und herausfinden kann, wer heimlich den stärksten Unkrautstecher der Anlage besitzt.
Folgende Termine sind geplant, ich bitte um Anmeldung per Whats App oder telefonisch bei Maik Förster, Tel. 0176/31591748, so können wir die Einsätze besser koordinieren. Da die Sicherheit und ein effektives Arbeiten bei allen Terminen im Vordergrund stehen, ist die Teilnehmerzahl für die Einsätze auf maximal 8 Personen begrenzt.
(Sollte jemand ohne Anmeldung erscheinen, kann nicht garantiert werden, dass er seine Stunden an diesem Tag ableisten kann.)
- 06.06.2026
- 20.06.2026
- 25.07.2026
- 22.08.2026
- 25.09.2026
Alle Einsätze finden am Samstag von
- 09:00 bis 13:00 Uhr
statt.
Ich werde bereits ab 08:00 Uhr vor Ort sein, falls jemand an heißen Tagen eher anfangen möchte.
Treffpunkt Vereinsgarten 33
Wir planen am 11.07.2026 eine Gartenparty und laden alle dazu herzlich ein
Liebe Mitglieder,
wir planen am 11.07.2026 eine Gartenparty und laden alle dazu herzlich ein. Gemeinsam wollen wir einen schönen Tag verbringen.
Für Grillgut und die Basis-Getränke sorgen wir. Da so ein Fest gemeinsam am meisten Spaß macht, würden wir uns riesig freuen, wenn der oder die Eine wieder eine Kleinigkeit zum Buffet beisteuert (z.B. Salat, Dip, Brot oder Dessert).
Wir freuen uns schon sehr auf euch.
Beschlüsse zur Mitgliederversammlung vom 19.04.2026
Beschlüsse zur Mitgliederversammlung vom 19.04.2026
- Berichte für das Jahr 2024 wurden vorgelesen und bestätigt
- Satzung wurde geändert
„Die Kündigung durch den Pächter kann nur zum Ende des Pachtjahres (30.November) erfolgen und muss dem Verpächter spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres schriftlich vorliegen.“
- Auf Grund des hohen Wasserverlustes im Jahr 2024 haben wir festgelegt:
Jeder Pächter ist verpflichtet den Wasserschacht an der vorderen Grundstücksgrenze zu errichten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Pächter auf eigene Kosten (z.B. Kamerabefahrung, Druckprüfung) nachweist, dass die Leitung bis zum aktuellen Zählerstandort vollständig abzweigfrei verläuft.
Gleichbehandlung:
Die Pflicht muss ausnahmslos für alle Gartenmitglieder gelten.
Der Wasserverlust vom Schacht bis zur Grenze wird bei jedem Garten errechnet (wer seinen Schacht im Garten hat) und ihm in Rechnung gestellt.
Alle Gartenmitglieder, die ihren Schacht und die Wasseruhr im Gartenhaus haben, sind verpflichtet, den Schacht schnellstmöglich an der vorderen Grundstücksgrenze zu bauen.
- Auf Grund des 2025 enorm hohen Stromverlustes muss jeder Gartenbesitzer in seiner Laube eine Widerstandsmessung durchführen lassen und dem Vorstand vorlegen. Sollte dies nicht erfolgen, wird der Strom abgestellt, bis der Nachweis erbracht wurde.
neu gewählter Vorstand:
Verantw. für Wasser Frau Banik/Herr Spreier
Verantw. für Strom Herr Boest
Verantw. Weg 1 Frau Witrin
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2026 am 19. April 2026 um 10:00 Uhr
Tag: 19. April 2026 Beginn: 10:00 Uhr
Ort: KGV „Frohe Zukunft“ e.V. Vereinsheim „Zwiebelschenke“
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
- Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2025
- Bericht über die Buch- und Kassenführung im Jahr 2025
- Bericht der Revision 2025
- Diskussion zu den Berichten
- Änderung der Satzung
- Neuwahl eines Wasser- und Stromverantwortlichen
- Beschlussfassung
- Schlusswort des Vorsitzenden
Teilen Sie mir bitte schriftlich bis zum 07.04.2025 mit, wer im neuen Vorstand mitarbeiten und oder Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung einreichen möchte.
Vorschläge des Vorstandes an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung am 19.04.2025.
- Der Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025 wird bestätigt.
- Dem Bericht der Revision zum Geschäftsjahr 2025 wird zugestimmt.
- Der Finanzbericht über das Geschäftsjahr 2025 einschließlich der sich lt. Abrechnung ergebenen Rücklagensumme wird gebilligt.
- Der Vorstand des KGV „Erholung“ e.V. wird für das Geschäftsjahr 2025 entlastet.
- Der Änderung der Satzung §7 „Beendigung der Mitgliedschaft“ Abs. 3 wird zugestimmt.
„Die Kündigung durch den Pächter kann jeweils nur zum Ende des Pachtjahres (30. November) erfolgen und muss dem Verpächter spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres schriftlich vorliegen.“
- Bestätigung des neu gewählten Strom- und Wasserbeauftragten.
Wir erinnern daran, dass die Jahreshauptversammlung lt. Satzung eine Pflichtveranstaltung ist!
Der Vorstand
Einladung_Mitgliederversammlung_2026.pdf136.52 KB10/03/2026, 10:02