Mitgliederversammlung 2025
Einladung zur Mitgliederversammlung 2025
Tag: 26. April 2024
Beginn: 13:00 Uhr
Ort: KGV „Frohe Zukunft“ e.V. Zwiebelschenke
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
- Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2024
- Bericht über die Buch- und Kassenführung im Jahr 2024
- Bericht der Revision 2024
- Diskussion zu den Berichten
- Beschlussfassung und Schlusswort des Vorsitzenden
- Änderung der Gebühren- und Gartenordnung
- Änderung Mitgliederbetrag auf 150,00 € pro Garten
- Festsetzung einer Umlage von 70,00 €
- Beschlussfassung
- Rücktritt des alten Vorstandes und der Revision
- Wahl eines neuen Vorstandes und der Revision
- Schlusswort des Vorsitzenden
Teilen Sie mir bitte schriftlich bis zum 11.04.2024 mit, wer im neuen Vorstand mitarbeiten und Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung einreichen möchte.
Vorschläge des Vorstandes an die Mitgliederversammlung zur
Beschlussfassung am 26.04.2025
Teil 1
- Der Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024 wird bestätigt
- Dem Bericht über die Revision im Geschäftsjahr 2024 wird zugestimmt
- Die Finanzabrechnung für das Geschäftsjahr 2024 wird gebilligt
- Der Vorstand der KGA „Erholung“ e.V. wird für das Geschäftsjahr 2024 entlastet
Teil 2
- Zustimmung zur Änderung der Gartenordnung §11 Abs. 2 im Wortlaut
„..Jeder Pächter einer Parzelle ist verpflichtet, eine gemeinnützige
Arbeit als Frühjahr- bzw. Herbstputz zu leisten. Diese dient dem
Gemeinwohl und der Einhaltung der gärtnerischen Gemeinnützigkeit. Sollte
sich ein Pächter nicht daranhalten, wird dem Pächter eine
Konventionsstrafe auferlegt. Diese ist in der Gebührenordnung
geregelt...“ - Zustimmung zur Änderung der Gebührenordnung §1 im Wortlaut
„..Als Neumitglied/neuer Pächter der Parzelle sind 200,00€ als
Aufnahmegebühr zu entrichten. Nach Entrichtung..“ - Zustimmung zur Änderung der Gebührenordnung §2 im Wortlaut
„..Nach zwei Wochen wird das Mitglied schriftlich ermahnt und eine
Mediensperre nach Ablauf weiterer zwei Wochen angedroht. Sollte
innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Reaktion
erfolgen, wird die Mediensperre wirksam..“ - Zustimmung zur Änderung der Gebührenordnung §5 im Wortlaut
„..Sollte ein Mitglied als Hauptpächter einer Parzelle diese Leistungen
nicht erbringen, sind je Arbeitsstunde 30,00 € an den Verein mit der
Jahresrechnung zu entrichten..“
„..Die Konventionsstrafe für das nicht teilnehmen an der gemeinnützigen
Arbeit als Frühjahrs- bzw. Herbstputz wird mit 50,00 € festgelegt..“ - Erhöhung des Mitgliederbetrages auf 150,00€, um einer Insolvent
vorzubeugen - Zustimmung zur Umlage in Höhe von 70,00€, um einer Insolvent
vorzubeugen - Bestätigung des neu gewählten Vorstandes
Wir erinnern daran, dass die Jahreshauptversammlung lt Satzung eine Pflichtveranstaltung ist! Bei unentschuldigtem Fehlen werden 10,00€ auf der
Jahresrechnung abgezogen.