Aktuelles rund um den Verein
Bis 01.10.2024 ablesen der Wasser- und Stromzähler
!!!! Achtung !!!!
Wir weisen alle Gartenfreunde darauf hin, dass bis 01.10.2024 das Ablesen der Wasser- und Stromzähler unbedingt erfolgen und der Ablesezettel (bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben) bis spätestens Mitte Oktober in unseren Briefkasten (Garten 32) geworfen werden muss.
Ablesezettel befinden sich neben dem Briefkasten
Erinnerung zum 2. Abschlag
Im Monat September ist der 2. Abschlag in Höhe von 75,00 Euro fällig.
Dieser Beschluss wurde in der Mitgliederversammlung 2023 getroffen.
Vereinsfest am 26.08.2023 ab 17:00 Uhr
Werte Gartenmitglieder
Am 26.08.2023 ab 17:00 Uhr findet unser diesjähriges Vereinsfest statt.
Wir hoffen auf rege Teilnahme, es geht ja um unser aller Fest.
Wir würden uns freuen, wenn jemand Salate dazu beisteuert.
(Kartoffel-, Nudel- oder grüner Salat).
Auch wären wir über Hilfe von Mitgliedern dankbar, ob es bei der Vorbereitung,
des Schmückens oder am Abend bei der Feier ist.
Wir bedanken uns schon im Voraus
Mitgliederversammlung vom 24.03.2023
- Berichte für das Jahr 2022 wurden vorgelesen und bestätigt
- Strom erhöht sich auf 0,46 € pro kWh
- Gartenordnung wurde geändert (bitte bei F. Suckow abholen)
- Frau Hentschel wurde zum Revisor gewählt
- Einführung eines zweiten Abschlags (75,00€ im September)
- Information über Stand Zaunbau
- Einweisung in die Bedienung des elektr. Tores
- Tag der Sprechstunde wurde geändert
- Bitte noch neue Schlüssel abholen
- alle Mitglieder, welche sich nicht bei der Mitgliederversammlung nicht entschuldigt haben, bekommen 10,00 € Mahngebühr auf die Rechnung von 2023
- wer seine Rechnung nicht vollständig und fristgerecht bezahlt hat, bekommt eine Mahnung
- Zwei feste Arbeitseinsätze (29.04.2023 und Sep.-Okt.)
- Sommerfest findet am 26. August ab 17 Uhr statt
Aushang Mitgliederversammlung 2023107.04 KB31/03/2023, 15:42
Ab 25.02.2023 werden auch die Fernbedienungen ausgegeben.
Für eine Fernbedienung sind 40,00 Euro Pfand zu entrichten. Bei Verlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung in voller Höhe selbst zu tragen. Die Fernbedienung kann nur über den Vorstand ersetzt werden.
Bei Gartenabgabe wird die Fernbedienung wieder abgegeben und die Kosten erstattet. Die Fernbedienung bleibt immer Eigentum des Vereins.